Ausbildung zur Steuerfachangestellten: Ablauf, Vergütung, Perspektive
Drei Jahre, Prüfung vor der Steuerberaterkammer, danach ein Beruf mit Engpasscharakter. Was in der Ausbildung passiert, was sie bringt — und welche Wege es für Quereinsteiger und Umschüler gibt.
Die Ausbildung zur Steuerfachangestellten dauert drei Jahre, läuft dual in Kanzlei und Berufsschule und endet mit der Prüfung vor der Steuerberaterkammer. Bei guten Leistungen oder einschlägiger Vorbildung ist eine Verkürzung auf zwei bis zweieinhalb Jahre möglich. Die Ausbildungsvergütung liegt in Kanzleien deutlich über der gesetzlichen Mindestvergütung und steigt mit jedem Lehrjahr; nach dem Abschluss ist der Beruf einer der gefragtesten im kaufmännischen Bereich.
| Dauer | 3 Jahre, Verkürzung auf 2 – 2,5 Jahre möglich |
|---|---|
| Form | dual — Kanzlei und Berufsschule |
| Prüfende Stelle | die zuständige Steuerberaterkammer |
| Vergütung | mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG; in Kanzleien üblicherweise deutlich darüber, steigend je Lehrjahr |
| Voraussetzung | formal keine bestimmte Schulbildung; in der Praxis überwiegend mittlerer Abschluss oder Abitur |
| Marktlage danach | Engpassberuf — die Bundesagentur für Arbeit weist für die Steuerberatung eine mittlere Vakanzzeit von rund 105 Tagen aus |
Was in den drei Jahren passiert
Die Ausbildung ist dual aufgebaut: Der größte Teil findet in der Kanzlei statt, dazu kommt Berufsschule im Block- oder Teilzeitunterricht. Inhaltlich beginnt fast jede Ausbildung bei der Finanzbuchhaltung — Belege kontieren, Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorbereiten, Konten abstimmen. Im zweiten Jahr kommen Steuererklärungen für Privatpersonen und kleinere Betriebe dazu, im dritten die Vorbereitung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.
Die Zwischenprüfung liegt in der Mitte der Ausbildung und zählt nicht zur Abschlussnote. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil in Steuerwesen, Rechnungswesen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und einer mündlichen Prüfung. Abgenommen wird sie nicht von der IHK, sondern von der Steuerberaterkammer.
Wie viel man am Ende kann, hängt stark von der Kanzlei ab. Ausbildungsbetriebe, die früh eigene Mandate übertragen und die Berufsschulinhalte in der Praxis aufgreifen, produzieren fachlich deutlich sicherere Absolventen als solche, in denen drei Jahre lang Belege sortiert werden.
- 1. Jahr: Finanzbuchhaltung, Belegwesen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Kanzleiorganisation
- 2. Jahr: Steuererklärungen, erste eigene Mandate, Lohnabrechnung
- 3. Jahr: Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Prüfungsvorbereitung
- Zwischenprüfung nach etwa der Hälfte der Zeit, Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer
Die entscheidende Frage im Vorstellungsgespräch lautet nicht, was die Kanzlei zahlt, sondern ab wann man eigene Mandate betreut. Daran entscheidet sich, was die drei Jahre wert sind.
Was man verdient — und was danach
Für die Ausbildungsvergütung gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 des Berufsbildungsgesetzes, die jährlich angepasst wird und im zweiten und dritten Jahr ansteigt. In Steuerkanzleien liegen die tatsächlich gezahlten Sätze in aller Regel deutlich darüber, weil der Wettbewerb um Nachwuchs hart ist. Die Steuerberaterkammern veröffentlichen dazu Orientierungswerte.
Interessanter als die Ausbildungsvergütung ist ohnehin das, was danach kommt: Der Einstieg nach der Ausbildung liegt spürbar über dem, was viele kaufmännische Berufe bieten, und die Gehaltskurve steigt mit eigener Mandatsverantwortung weiter. Die aktuellen Bänder nach Region und Erfahrung stehen im Gehaltsartikel.
Der Grund dafür ist der Markt: Die Bundesagentur für Arbeit führt die Berufsgruppe als Engpassberuf und weist für die Steuerberatung eine mittlere Vakanzzeit von rund 105 Tagen aus. Einzelkanzleien konnten zuletzt nur etwa 40 Prozent ihrer offenen Stellen besetzen, Berufsausübungsgesellschaften rund 70 Prozent. Wer die Prüfung besteht, sucht in der Regel nicht lange.
Quereinstieg, Umschulung und Externenprüfung
Der Beruf steht auch Menschen offen, die keine klassische Ausbildung machen wollen oder können. Der häufigste Weg ist die Umschulung: Sie dauert in der Regel zwei Jahre und wird bei entsprechenden Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert. Der Abschluss ist derselbe wie nach der regulären Ausbildung.
Der zweite Weg ist die Externenprüfung nach § 45 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes: Wer mindestens das Anderthalbfache der Ausbildungsdauer — also viereinhalb Jahre — einschlägig gearbeitet hat, kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, ohne je einen Ausbildungsvertrag gehabt zu haben. Das ist der klassische Weg für Kanzleimitarbeitende, die jahrelang Buchhaltung gemacht haben, ohne den Abschluss zu besitzen.
Beide Wege verlangen eine Kanzlei, die mitzieht — bei der Umschulung als Praxisbetrieb, bei der Externenprüfung als Arbeitgeber, der die Tätigkeiten bescheinigt. Genau daran scheitert es häufiger als an der Prüfung selbst.
- Umschulung: rund 2 Jahre, Förderung über Bildungsgutschein möglich, identischer Abschluss
- Externenprüfung: mindestens 4,5 Jahre einschlägige Tätigkeit, Zulassung durch die Kammer
- Verkürzung der regulären Ausbildung bei Abitur oder einschlägiger Vorbildung
Ausbildung zur Steuerfachangestellten: Ablauf, Vergütung, Perspektive: häufige Fragen
Welchen Schulabschluss brauche ich für die Ausbildung?+
Formal ist kein bestimmter Abschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Kanzleien mit mittlerem Abschluss oder Abitur ein, weil der Rechnungswesen- und Rechtsanteil hoch ist. Wichtiger als der Abschluss ist ein sicherer Umgang mit Zahlen und Sorgfalt bei Fristen.
Kann ich die Ausbildung verkürzen?+
Ja, bei Abitur, einer einschlägigen Vorbildung oder guten Leistungen ist eine Verkürzung auf zwei bis zweieinhalb Jahre möglich. Der Antrag läuft über die Steuerberaterkammer und muss von der Kanzlei mitgetragen werden.
Was verdient man in der Ausbildung?+
Mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG, die jährlich angepasst wird und mit jedem Lehrjahr steigt. Steuerkanzleien zahlen in aller Regel deutlich darüber; Orientierungswerte veröffentlichen die Steuerberaterkammern.
Kann ich als Quereinsteiger Steuerfachangestellte werden?+
Ja — über eine geförderte Umschulung von etwa zwei Jahren oder über die Externenprüfung nach § 45 Absatz 2 BBiG, wenn Sie mindestens viereinhalb Jahre einschlägig gearbeitet haben. Beides führt zum selben Abschluss wie die reguläre Ausbildung.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?+
Klassisch über eigene Mandatsverantwortung, dann den Steuerfachwirt oder den geprüften Bilanzbuchhalter — und für alle, die es weit treiben wollen, über das Steuerberaterexamen, zu dem man mit Steuerfachwirt bereits nach sieben Jahren Praxis zugelassen wird.
Vermittelt ihr auch Auszubildende und Umschüler?+
Ja. Wir vermitteln Ausbildungs- und Umschulungsplätze in Kanzleien ebenso wie Stellen für frisch Ausgelernte — kostenfrei und diskret. Wer noch keinen Platz hat, meldet sich am besten mit dem gewünschten Startzeitpunkt und der Region.
Stand: August 2026 · Herausgeber: kanzleifit, eine Marke der Heidemann Elbe GmbH, Hamburg. Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Einordnung der Rechtslage in Deutschland und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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