Ratgeber für Kanzleien

Nachbesetzungsgarantie: Welche Fristen üblich sind und worauf es im Kleingedruckten ankommt

Drei, sechs oder zwölf Monate, Nachsuche oder Geld zurück, Ausschlüsse in der Fußnote: Garantieregelungen unterscheiden sich im Markt erheblich. Dieser Überblick zeigt, welche Varianten verbreitet sind und welche Formulierungen über den tatsächlichen Wert entscheiden.

Wofür eine Garantie überhaupt da ist

Das Vermittlungshonorar wird in aller Regel mit der Vertragsunterschrift fällig, das Risiko der ersten Monate liegt danach vollständig bei Ihnen. Eine Garantieregelung verschiebt einen Teil dieses Risikos zurück zum Dienstleister, für den Fall, dass die Zusammenarbeit früh endet.

Der zweite, oft unterschätzte Effekt ist die Anreizwirkung. Wer für sechs Monate haftet, hat ein handfestes Interesse daran, Wechselmotive, Gehaltsvorstellungen und Erwartungen sauber zu prüfen, statt schnell zu besetzen. Die Garantie ist damit auch ein Qualitätsindikator für den Prozess davor.

Achten Sie auf die Begriffe. Nachbesetzungsgarantie, Einstellungsgarantie, Besetzungsgarantie, Nachsuche und Ersatzkandidatenregelung werden im Markt uneinheitlich verwendet. Keiner dieser Begriffe ist rechtlich definiert. Was gilt, steht ausschließlich im Vertragstext.

Welche Fristen im Markt üblich sind

Verbreitet sind Fristen von drei, sechs oder zwölf Monaten. Drei Monate sind der schwächste marktübliche Standard und bewegen sich am unteren Rand. Sechs Monate sind der verbreitete Mittelwert und decken die typische Probezeit ab. Zwölf Monate finden sich vor allem bei Retainer-Mandaten und bei Führungspositionen mit entsprechend höherem Honorar.

Wichtiger als die Zahl ist der Bezugspunkt. Läuft die Frist ab Unterzeichnung des Arbeitsvertrags oder ab dem ersten Arbeitstag? Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende kann die Differenz ein volles Quartal betragen, und eine Sechs-Monats-Garantie schrumpft faktisch auf drei Monate zusammen.

Für Kanzleien ist der Abgleich mit der eigenen Probezeit entscheidend. Die meisten Arbeitsverträge sehen sechs Monate Probezeit vor. Genau in diesem Zeitraum trennen sich die Wege am häufigsten, und genau dann sollte die Garantie greifen.

Eine Garantie, die vor dem Ende Ihrer Probezeit ausläuft, schützt Sie ausgerechnet in dem Zeitraum nicht, in dem die meisten Trennungen stattfinden.

Was Nachbesetzung konkret bedeutet

Drei Varianten sind im Markt verbreitet. Die erste ist die erneute Suche ohne zusätzliches Honorar: Der Dienstleister nimmt die Arbeit wieder auf und besetzt die Stelle erneut. Die zweite ist eine anteilige Rückerstattung, die mit jedem Monat der Beschäftigung sinkt. Die dritte ist eine Gutschrift auf eine künftige Suche.

Die Gutschrift ist die schwächste Variante, weil sie eine Folgebeauftragung voraussetzt. Wenn Sie mit dem Dienstleister nach der Erfahrung nicht weiterarbeiten möchten, ist die Garantie wertlos. Prüfen Sie, ob eine Gutschrift befristet ist und ob sie sich auf eine beliebige oder nur auf dieselbe Position bezieht.

Bei der erneuten Suche sind zwei Fragen entscheidend: Wie lange darf sie dauern, und was passiert, wenn kein Ersatz gefunden wird? Ohne eine Regelung für den zweiten Fall kann eine unbefristete Nachsuche praktisch ins Leere laufen. Sinnvoll ist eine Frist, nach deren Ablauf ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht.

Klären Sie außerdem, ob die Garantie einmal oder wiederholt greift. Wenn auch der Ersatzkandidat in den ersten Monaten geht, sollte dieselbe Regelung erneut gelten. Verträge, die die Garantie nach dem ersten Fall verbrauchen, sind an dieser Stelle deutlich schwächer, als sie klingen.

Typische Ausschlüsse

Nahezu jede Garantie kennt Fälle, in denen sie nicht greift. Ein Teil davon ist sachlich nachvollziehbar, ein anderer Teil ist so weit gefasst, dass am Ende kaum ein Szenario übrig bleibt. Lesen Sie diesen Abschnitt vor der Unterschrift Wort für Wort.

Besonders genau hinsehen sollten Sie bei Ausschlüssen, die jede Kündigung durch die Kanzlei erfassen. Wenn die Garantie nur bei Eigenkündigung des Mitarbeiters greift, sind Sie im praktisch häufigen Fall der fachlichen Fehlbesetzung nicht abgesichert. Marktüblich und fair ist eine Regelung, die unabhängig davon gilt, welche Seite die Trennung ausspricht.

  • Betriebsbedingte Kündigung oder Wegfall der Stelle in Ihrer Kanzlei
  • Wesentliche Änderung des Aufgabenzuschnitts nach dem Eintritt
  • Kündigung durch die Kanzlei ohne dokumentierten Anlass
  • Offene oder verspätet gezahlte Honorarrechnung
  • Elternzeit, längere Erkrankung, Todesfall
  • Insolvenz, Fusion oder Verkauf der Kanzlei
  • Nichtantritt der Stelle, der häufig gesondert geregelt wird

Das Kleingedruckte: sechs Fragen, die den Wert bestimmen

Zwei Garantien mit identischer Fristangabe können völlig unterschiedlich viel wert sein. Den Unterschied machen Formalien, die im Vertrag oft in einem einzigen Satz stehen. Am häufigsten übersehen wird die Meldefrist: Viele Verträge verlangen, dass Sie den Austritt innerhalb von wenigen Wochen schriftlich anzeigen, sonst entfällt der Anspruch.

Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Garantie an dieselbe Stelle gebunden ist. Wenn Sie die Position nach dem Austritt anders zuschneiden oder auf eine andere Qualifikationsstufe legen, kann der Anspruch entfallen. Eine Formulierung, die eine vergleichbare Position genügen lässt, ist für Sie günstiger.

Klären Sie zuletzt die Dokumentation. Wer belegt, dass der Austritt stattgefunden hat und wann? In der Praxis genügt meist die Kopie des Aufhebungs- oder Kündigungsschreibens. Halten Sie das fest, damit im Ernstfall keine Diskussion darüber entsteht.

  • Ab wann läuft die Frist, ab Unterschrift oder ab erstem Arbeitstag?
  • Gilt sie bei Eigenkündigung und bei Kündigung durch die Kanzlei?
  • Innerhalb welcher Frist müssen Sie den Austritt melden?
  • Wie lange darf die Nachbesetzung dauern, und was gilt danach?
  • Greift die Garantie auch für den Ersatzkandidaten erneut?
  • Ist sie an genau dieselbe Position gebunden oder an eine vergleichbare?

Was eine Garantie nicht leisten kann

Eine Garantie ersetzt keine gute Vorauswahl. Wenn eine Fachkraft nach vier Monaten geht, haben Sie Einarbeitungszeit investiert, Mandate umverteilt und Unruhe im Team gehabt. Ein erstattetes Honorar oder eine zweite Suche gleicht das nicht aus, es begrenzt nur den finanziellen Schaden.

Die häufigsten Gründe für frühe Trennungen sind selten fachlicher Natur. Es geht um Erwartungen, die vorher nicht geklärt wurden: der tatsächliche Aufgabenzuschnitt, die Zahl der betreuten Mandate, die Handhabung von Homeoffice in der Saison, die Verlässlichkeit zugesagter Fortbildung oder die Frage, wie viel eigenverantwortliche Arbeit wirklich möglich ist.

Deshalb ist die Frage vor der Beauftragung wichtiger als die Garantieklausel danach: Wie prüft der Dienstleister Motive und Erwartungen, und spricht er auch die unbequemen Punkte an, bevor der Vertrag unterschrieben wird? Wer nur Qualifikationen abgleicht, produziert Garantiefälle.

Wie kanzleifit die Garantie handhabt

Wir arbeiten mit einer schriftlich garantierten Einstellung, die sich bewusst an der üblichen Probezeit in Kanzleien orientiert. Damit endet der Schutz nicht früher als der Zeitraum, in dem sich die meisten Trennungen entscheiden.

Vorgelagert ist die Vorprüfung. Sie erhalten persönlich vorgeprüfte Kandidaten, bei denen Wechselmotiv, Gehaltsvorstellung, Kündigungsfrist, Pendelweg und Erwartungen an Arbeitszeit und Fortbildung im Gespräch geklärt wurden. Das ist der wirksamere Schutz vor einem frühen Austritt als jede Klausel.

Den genauen Vertragstext bekommen Sie vor der Beauftragung zu lesen, nicht danach. Die konkreten Konditionen nennen wir Ihnen im Erstgespräch verbindlich, einschließlich der Frage, ab welchem Zeitpunkt die Frist läuft und welche Fälle ausgenommen sind.

Häufige Fragen

Was Kanzleien uns dazu fragen

Welche Garantiefrist ist marktüblich?+

Verbreitet sind drei, sechs oder zwölf Monate. Sechs Monate sind der gängige Mittelwert und decken die typische Probezeit ab. Zwölf Monate finden sich vor allem bei Retainer-Mandaten und Führungspositionen.

Bekomme ich Geld zurück oder eine neue Suche?+

Das hängt vom Vertrag ab. Verbreitet ist die erneute Suche ohne zusätzliches Honorar, daneben gibt es anteilige Rückerstattungen, die mit jedem Beschäftigungsmonat sinken, sowie Gutschriften auf eine künftige Suche. Die Gutschrift ist die schwächste Variante, weil sie eine Folgebeauftragung voraussetzt.

Greift die Garantie auch, wenn ich selbst kündige?+

Nicht in jedem Vertrag. Manche Regelungen greifen nur bei Eigenkündigung des Mitarbeiters. Für Sie günstiger ist eine Formulierung, die unabhängig davon gilt, welche Seite die Trennung ausspricht, mit Ausnahme betriebsbedingter Gründe.

Was gilt, wenn auch der Ersatzkandidat früh geht?+

Prüfen Sie, ob die Garantie erneut greift oder ob sie nach dem ersten Fall verbraucht ist. Eine wiederholt geltende Regelung ist deutlich belastbarer und findet sich in guten Verträgen ausdrücklich formuliert.

Muss ich den Austritt innerhalb einer Frist melden?+

In vielen Verträgen ja, häufig innerhalb weniger Wochen und in Schriftform. Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch entfallen. Legen Sie sich diesen Punkt bei der Unterschrift zur Seite, damit er im Ernstfall präsent ist.

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