Karriere & Gesundheit19. Mai 2026·5 Min. Lesezeit

Überstunden in der Kanzlei – was ist normal, was ist zu viel?

Steuersaison, Vertrauensarbeitszeit, Burnout-Risiko: Was rechtlich gilt, woran du merkst dass es zu viel wird – und was du konkret tun kannst.

Kurz gesagt

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt werktäglich acht Stunden, vorübergehend zehn — vorausgesetzt, im Schnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen werden acht Stunden nicht überschritten. Pauschalklauseln wie „alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ halten einer Prüfung meist nicht stand, weil für Beschäftigte nicht erkennbar ist, worauf sie sich einlassen. In der Steuersaison sind Spitzen üblich; dauerhafte Mehrarbeit über Monate ist es nicht.

Regelarbeitszeit8 Stunden werktäglich (§ 3 ArbZG)
Höchstarbeitszeit10 Stunden, wenn der Schnitt über 6 Monate bzw. 24 Wochen bei 8 Stunden liegt
Ruhezeitmindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Pausen30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden
Pauschalabgeltungals intransparente Klausel regelmäßig unwirksam

Januar bis Mai: Jahresabschlüsse, Einkommensteuererklärungen, Fristen am Fließband. Überstunden in dieser Phase sind in der Steuerberatung unvermeidlich – das weiß jede:r, der oder die in der Branche arbeitet. Die Frage ist nicht ob Überstunden anfallen, sondern wie viele, wie lange, und was danach passiert.

In guten Kanzleien ist die Hochsaison eine klar abgegrenzte Phase, die mit Freizeitausgleich oder Vergütung endet. In anderen Kanzleien ist die Hochsaison einfach das ganze Jahr.

Was das Arbeitszeitgesetz sagt

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen:

  • Maximale Arbeitszeit: 10 Stunden pro Tag (Regelarbeitszeit 8 Stunden)
  • Im Durchschnitt darf die Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen – gerechnet über 6 Monate
  • Ausnahmen sind möglich, müssen aber dokumentiert und ausgeglichen werden

Das klingt nach viel Spielraum. Ist es auch – aber nur wenn der Ausgleich tatsächlich folgt. Wer dauerhaft 50 oder 55 Stunden pro Woche arbeitet und keinen Ausgleich bekommt, hat ein Problem. Und nicht selten ist es ein rechtliches.

Was Kanzleien oft tun – und was rechtlich gilt

Ein verbreitetes Muster: Kanzleien vereinbaren „Vertrauensarbeitszeit". Das klingt modern, bedeutet aber in der Praxis oft: Stunden werden nicht erfasst, Überstunden nicht dokumentiert – und damit auch nicht abgegolten.

Seit dem EuGH-Urteil von 2019 (und der nachfolgenden deutschen Rechtsprechung) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Vertrauensarbeitszeit ist kein Freibrief. § 612 BGB ist eindeutig: Überstunden müssen vergütet werden, wenn sie angeordnet, gebilligt oder jedenfalls geduldet wurden.

In der Praxis läuft es trotzdem oft anders – weil Mitarbeitende nichts dokumentieren, nichts ansprechen oder Angst haben, als „schwierig" zu gelten.

Woran erkennst du, dass es zu viel wird?

Überstunden in der Hochsaison sind ok. Die folgenden Zeichen sind es nicht:

  • !Überstunden fallen das ganze Jahr an, nicht nur von Januar bis Mai
  • !Freizeit- oder Gehaltsausgleich wird versprochen, aber nie konkret geregelt
  • !Du kommst regelmäßig nach 19 Uhr nach Hause – auch außerhalb der Saison
  • !Wochenendarbeit ist stillschweigend erwartet
  • !Du checkst abends deine Mails, weil du Angst hast, etwas zu verpassen
  • !Kollegen verlassen die Kanzlei reihenweise – Überstunden sind Thema
  • !Du schläfst schlechter, bist gereizt, brauchst Urlaub um dich zu erholen
  • !Du hast aufgehört zu zählen, wie viele Stunden du wirklich arbeitest

Burnout in der Steuerberatung – kein Randthema

Das Burnout-Risiko in steuerberatenden Berufen ist überdurchschnittlich hoch. Hoher Leistungsdruck, enge Fristen, komplexe Mandate, wenig Personal – das ist eine Kombination, die langfristig an die Substanz geht. Wer die Warnsignale ignoriert, landet oft an einem Punkt, an dem eine Erholung Wochen oder Monate dauert.

Das Tricky daran: In der Kanzleiwelt wird Belastbarkeit oft als Tugend verkauft. Wer nicht klagt, gilt als professionell. Das macht es schwer, ehrlich zu sein – mit dem Arbeitgeber und mit sich selbst.

Was du konkret tun kannst

Dokumentieren

Fang an, deine Arbeitszeiten aufzuschreiben – auch wenn die Kanzlei keine offizielle Erfassung hat. Eine simple Tabelle reicht. Im Streitfall ist das dein einziges Druckmittel. Und manchmal hilft es schon, die Realität schwarz auf weiß zu sehen.

Ansprechen

Bevor du überlegst zu gehen: Das Gespräch. Viele Führungspersonen in Kanzleien wissen nicht genau, wie viele Stunden ihre Mitarbeitenden wirklich machen – weil niemand es sagt. Ein ruhiges, sachliches Gespräch kann mehr bewegen als erwartet. Formulierung hilft: „Ich möchte meine Situation kurz ansprechen. Ich mache regelmäßig X Stunden, das belastet mich zunehmend. Können wir eine Lösung finden?"

Wechseln – wenn nichts hilft

Es gibt Kanzleien in Deutschland, die Überstunden klar regeln, tatsächlich ausgleichen und auch in der Saison Grenzen setzen. Das sind nicht zwangsläufig kleinere oder schlechtere Kanzleien. Viele von ihnen zahlen gut – weil sie wissen, dass gute Fachkräfte nicht in überlasteten Strukturen bleiben.

Der Unterschied zwischen Kanzleien ist an dieser Stelle groß. Und er wird in Stellenanzeigen fast nie ehrlich kommuniziert.

Du machst dauerhaft zu viele Überstunden und willst wissen, ob es woanders wirklich besser ist? Wir sagen dir ehrlich, was wir über konkrete Kanzleien wissen.

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Wie kanzleifit dir dabei helfen kann

Wir führen jedes Jahr hunderte Gespräche mit Kanzleien und mit Fachkräften, die dort arbeiten oder gearbeitet haben. Das gibt uns ein realistisches Bild: welche Kanzleien Überstunden wirklich ausgleichen, welche Homeoffice-Angebote halten was sie versprechen, und wo die Stellen nach einem halben Jahr wieder frei sind.

Wenn du wechselst, suchen wir nicht einfach eine neue Kanzlei – wir suchen eine, die zu deiner konkreten Situation passt. Mehr Stabilität, geregelte Zeiten, fairer Ausgleich. Das können wir nur leisten, weil wir den Markt kennen.

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Häufige Fragen

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

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Eine Klausel, die pauschal „sämtliche Mehrarbeit“ als abgegolten erklärt, ist in der Regel unwirksam, weil sie den Umfang nicht erkennen lässt. Wirksam sind allenfalls Klauseln mit klarer Obergrenze — etwa eine bestimmte Zahl Stunden pro Monat. Bei sehr hohen Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bewerten Gerichte das großzügiger.

Wie weise ich Überstunden nach?

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Wer Bezahlung verlangt, muss darlegen, an welchen Tagen er wie lange gearbeitet hat und dass die Kanzlei die Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder gebilligt hat. Arbeitgeber sind zugleich verpflichtet, die Arbeitszeit systematisch zu erfassen — eine eigene, tagesgenaue Aufzeichnung ist trotzdem die beste Absicherung.

Verfallen Überstunden?

+

Häufig ja: Die meisten Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche binnen drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen. Wer ein Arbeitszeitkonto über Jahre auflaufen lässt, verliert es im Zweifel — ein kurzer Blick in den Vertrag lohnt sich.

Wie viele Überstunden sind in der Steuersaison normal?

+

Spitzen von einigen Stunden pro Woche in der heißen Phase sind branchenüblich und meist unproblematisch, solange sie durch Freizeit ausgeglichen werden. Kritisch wird es, wenn die Mehrarbeit ganzjährig anliegt, kein Ausgleich stattfindet oder die Ruhezeit von elf Stunden regelmäßig unterschritten wird.

Kann ich Überstunden verweigern?

+

Ohne vertragliche oder tarifliche Grundlage besteht grundsätzlich keine Pflicht zu Mehrarbeit; Ausnahmen gelten in echten Notfällen. Viele Kanzleiverträge enthalten allerdings eine Anordnungsklausel im zulässigen Rahmen. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes darf auch eine solche Klausel nicht überschreiten.

Stand: August 2026 · Herausgeber: kanzleifit, eine Marke der Heidemann Elbe GmbH, Hamburg. Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Einordnung der Rechtslage in Deutschland und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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