Der Steuerfachwirt gilt als der logische nächste Schritt für Steuerfachangestellte – mehr Verantwortung, mehr Gehalt, mehr Perspektive. Aber lohnt er sich wirklich? Die ehrliche Antwort: es kommt auf deine Situation an. Und in manchen Fällen gibt es einfachere Wege.
Hier sind die echten Zahlen – damit du die Entscheidung mit offenem Blick treffen kannst.
Was der Steuerfachwirt kostet – und was er bringt
Der Lehrgang dauert in der Regel zwei Jahre berufsbegleitend. Das bedeutet: Abende und Wochenenden lernen, während du arbeitest. Die Abschlussprüfung beim Steuerberaterinstitut umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Die Kosten variieren je nach Anbieter deutlich. Bekannte Anbieter wie Endriss oder Lippold liegen typisch zwischen 3.000 und 6.000 € – je nachdem ob du das Skript selbst kaufst, Seminare einzeln buchst oder ein Vollpaket nimmst. Hinzu kommen Prüfungsgebühren und, wenn du Urlaub nimmst für Blockseminare, auch entgangenes Einkommen.
| Steuerfachangestellte (ohne StFW) | Steuerfachwirt | |
|---|---|---|
| Ø Jahresgehalt | ca. 41.500 € | ca. 44.200 – 56.000 € |
| Gehaltsboost | – | +15 bis +30 % typisch |
| Kosten Weiterbildung | – | 3.000 – 6.000 € |
| Dauer bis zum Abschluss | – | ca. 2 Jahre |
| Break-even | – | ca. 1–2 Jahre nach Abschluss |
Der Gehaltsboost hängt stark davon ab, in welcher Kanzlei du danach tätig bist. Nicht jede Kanzlei vergütet den StFW automatisch höher.
Wann sich der Steuerfachwirt lohnt
Es gibt klare Szenarien, in denen die Weiterbildung sinnvoll ist:
- ✓Du willst langfristig in Richtung Steuerberaterexamen – der StFW ist ein guter Zwischenschritt
- ✓Du möchtest Teamleitung oder fachliche Führung übernehmen und brauchst den formalen Nachweis
- ✓Deine aktuelle Kanzlei hat eine klare Vergütungsstruktur, die den StFW honoriert
- ✓Du bist in einem Umfeld, das stark auf Qualifikationen schaut (z.B. große Kanzlei, spezielle Mandate)
- ✓Du machst es aus echtem Interesse am Fach – nicht nur wegen dem Gehalt
Wann er sich nicht lohnt – zumindest nicht sofort
Es gibt aber auch Situationen, in denen der StFW nicht die effizienteste Lösung für dein eigentliches Ziel ist:
- →Du fachlich wachsen willst
- →Du eine klare Karriereperspektive hast
- →Deine Kanzlei den Abschluss belohnt
- →Du Richtung StB willst
- →Du primär mehr Gehalt willst
- →Deine Kanzlei undankbar ist
- →Du 2 Jahre neben dem Job kaum stemmen kannst
- →Der Markt gerade sehr gut ist
Gehaltsboost durch Weiterbildung oder Kanzleiwechsel – lass uns reden.
Arbeitgeber kennenlernenDie Alternative: Kanzleiwechsel als direkter Gehaltsboost
Ein gut platzierter Kanzleiwechsel kann den gleichen Gehaltssprung bringen wie der Steuerfachwirt – nur in drei Monaten statt in zwei Jahren. Wer von einer kleinen Kanzlei in eine mittelgroße mit Unternehmensmandat wechselt, kann realistisch 300–600 € mehr im Monat einsteigen. Ohne Prüfungsstress, ohne Lehrgangskosten.
Das bedeutet nicht, dass der Steuerfachwirt sinnlos ist. Aber es lohnt sich, beide Optionen zu kennen und zu vergleichen – bevor du dich zwei Jahre in einen Lehrgang stürzt.
Voraussetzungen für den Steuerfachwirt
Zur Vollständigkeit die formalen Voraussetzungen:
- →Abgeschlossene Ausbildung als Steuerfachangestellte/r
- →Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Steuerbereich (in manchen Instituten 2 Jahre)
- →Anmeldung beim zuständigen Steuerberaterinstitut der jeweiligen Kammer
- →Bestehen der schriftlichen Prüfungen (typisch: 4–5 Klausuren) und mündliche Prüfung
Fazit: Ja – aber nicht für jeden und nicht immer
Der Steuerfachwirt ist eine solide Investition in deine Karriere – wenn du die Voraussetzungen mitbringst, das Umfeld stimmt und du auch inhaltlich wachsen willst. Wer aber primär mehr Geld verdienen will, sollte zuerst prüfen, ob ein Wechsel nicht der direktere Weg ist.
Zwei Jahre Lehrgang neben dem Vollzeitjob sind kein kleines Commitment. Triff die Entscheidung mit Bedacht – und nicht nur weil andere es auch machen.
Häufige Fragen
Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter — was lohnt sich mehr?
+
Beide liegen im Aufwand ähnlich, zielen aber unterschiedlich: Der Steuerfachwirt ist die Kanzleikarriere — Mandatsverantwortung, Deklaration, Teamführung. Der Bilanzbuchhalter zielt stärker auf Rechnungswesen und öffnet zusätzlich den Weg in Industrie und Mittelstand. Wer in der Kanzlei bleiben will, fährt mit dem Steuerfachwirt meist besser; wer sich alle Türen offenhalten will, mit dem Bilanzbuchhalter.
Kann ich mit dem Steuerfachwirt Steuerberater werden?
+
Ja. Wer Steuerfachwirt oder geprüfter Bilanzbuchhalter ist, wird nach dem Steuerberatungsgesetz schon nach sieben Jahren praktischer Tätigkeit zur Steuerberaterprüfung zugelassen — ohne diesen Abschluss sind es zehn Jahre. Mit einem einschlägigen Studium verkürzt sich die Praxiszeit auf zwei Jahre (Regelstudienzeit ab vier Jahren) beziehungsweise drei Jahre (kürzere Studiengänge).
Muss ich die Fortbildungskosten zurückzahlen, wenn ich danach kündige?
+
Nur wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart ist. Die Rechtsprechung verlangt, dass die Bindungsdauer im Verhältnis zur Fortbildungsdauer steht — bei einer mehrmonatigen Weiterbildung sind meist ein bis zwei Jahre Bindung zulässig, bei längeren Lehrgängen entsprechend mehr — und dass sich der Betrag monatlich anteilig verringert. Klauseln ohne diese Staffelung oder solche, die auch bei einer vom Arbeitgeber verursachten Kündigung greifen, sind regelmäßig unwirksam.
Wie viel mehr verdient man als Steuerfachwirt?
+
In der Praxis liegt das Gehaltsband deutlich über dem einer Steuerfachangestellten, weil die Rolle Mandatsverantwortung einschließt. Entscheidend ist aber nicht der Abschluss, sondern die tatsächlich übertragene Verantwortung: Wer nach der Prüfung dieselben Aufgaben macht wie vorher, sieht den Unterschied selten auf der Abrechnung.
Geht der Steuerfachwirt auch ohne Ausbildung als Steuerfachangestellte?
+
Ja, dann verlangen die Kammern in der Regel eine deutlich längere einschlägige Berufspraxis. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen legt jede Steuerberaterkammer selbst fest — ein Blick in die Prüfungsordnung der zuständigen Kammer lohnt sich vor der Anmeldung.
Stand: August 2026 · Herausgeber: kanzleifit, eine Marke der Heidemann Elbe GmbH, Hamburg. Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Einordnung der Rechtslage in Deutschland und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.