Jobs & Karriere19. Mai 2026·5 Min. Lesezeit

Steuerfachangestellte kündigen – Fristen, Timing & was du wissen musst

Kündigungsfrist, Timing, Arbeitszeugnis, Freistellung – alles was du wissen musst bevor du als Steuerfachangestellte:r kündigst. Und warum du erst die neue Stelle haben solltest.

Kurz gesagt

Ohne abweichende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag können Arbeitnehmer nach § 622 BGB mit vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen; in der Probezeit sind es zwei Wochen zu jedem Tag. Kanzleiverträge verlängern diese Frist häufig. Der wichtigste praktische Rat bleibt: erst den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, dann kündigen.

Gesetzliche Frist (Arbeitnehmer)4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB)
In der Probezeit2 Wochen zu jedem Tag, längstens 6 Monate Probezeit
Formeigenhändig unterschrieben auf Papier — E-Mail und Messenger genügen nicht (§ 623 BGB)
Fristlose Kündigungnur bei wichtigem Grund und innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis (§ 626 BGB)
ArbeitszeugnisAnspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis; am besten direkt mit der Kündigung anfordern

Du willst kündigen – aber du weißt nicht genau, was du dabei beachten musst. Fristen, Timing, Arbeitszeugnis, Freistellung: In der Kanzleiwelt gibt es einige Besonderheiten, die im Kündigungsprozess relevant werden können. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Punkte – direkt und ohne Umwege.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Grundlage ist § 622 BGB. Als Arbeitnehmer:in kannst du mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen – unabhängig davon, wie lange du schon in der Kanzlei bist. Das ist die gesetzliche Mindestfrist für dich als Arbeitnehmer:in.

Dein Arbeitsvertrag kann eine abweichende Frist enthalten – aber nur zu deinen Gunsten, nicht zu deinen Lasten. Eine vertraglich vereinbarte Frist von 3 Monaten zum Monatsende ist also möglich und bindend, wenn du sie selbst unterschrieben hast.

Tarifvertrag DStV: Staffelung nach Betriebszugehörigkeit

Viele Kanzleien orientieren sich am Manteltarifvertrag des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV). Dort ist eine Staffelung vorgesehen, die bei längerer Betriebszugehörigkeit längere Fristen vorsieht – aber auch für den Arbeitnehmer:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist (Arbeitnehmer:in)Zum
Bis 2 Jahre4 Wochen15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren1 MonatMonatsende
Ab 5 Jahren2 MonateMonatsende
Ab 8 Jahren3 MonateMonatsende
Ab 10 Jahren4 MonateMonatsende

Achtung: Gilt nur wenn der DStV-Tarifvertrag in deiner Kanzlei angewendet wird oder dein Vertrag entsprechende Klauseln enthält. Im Zweifel gilt die gesetzliche Frist (§ 622 BGB).

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Timing ist bei Steuerfachangestellten wichtiger als in anderen Berufen – weil die Steuersaison alles verändert.

Januar bis April: Hochsaison – ungünstig zum Kündigen

In der Hochsaison sind Kanzleien überlastet. Eine Kündigung mitten in der Erklärungssaison hinterlässt einen schlechten Eindruck, egal wie professionell du vorgehst. Außerdem haben neue Kanzleien in dieser Zeit weniger Kapazität, dich ordentlich einzuarbeiten.

Mai bis August: Günstigster Zeitraum

Nach dem Abflauen der Hochsaison ist der beste Moment. Kanzleien haben wieder Luft, Einarbeitungen funktionieren besser, und das Verhältnis zu deinem alten Arbeitgeber endet weniger im Stress. Wer im Mai kündigt, ist mit 4 Wochen Frist bis Ende Mai / Anfang Juni frei.

September bis Dezember: Solide, aber nicht ideal

Gut planbar, aber du nähert dich dem nächsten Jahresabschluss. Neue Kanzleien starten das nächste Jahr gern mit ihrem Team vollständig besetzt. Wer im Herbst wechselt, kommt als frisches Gesicht in eine arbeitsreiche Phase – das ist ok, wenn Einarbeitung und Onboarding gut sind.

Schriftlich kündigen – was du wissen musst

Eine Kündigung muss schriftlich und handschriftlich unterschrieben sein. E-Mail und WhatsApp reichen nicht. Kein Kündigungsgrund nötig – du musst nicht erklären, warum du gehst. Übergabe direkt oder per Einschreiben an den Kanzleiinhaber oder die Geschäftsführung.

Formulierung reicht einfach: „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum [Datum] fristgemäß. Ich bitte um eine Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung sowie um die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses."

Freistellung: Was passiert in der Kündigungsphase?

Kanzleien stellen Mitarbeitende manchmal frei – besonders wenn sensible Mandantendaten im Spiel sind. Das ist ihr Recht. Du bekommst dein Gehalt weiterhin, arbeitest aber nicht mehr. Dein Urlaub wird dabei oft verrechnet. Wenn du Resturlaub hast, solltest du das im Kündigungsschreiben ansprechen.

Arbeitszeugnis: Nicht warten

Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Beantrage es im Kündigungsschreiben direkt mit. Je länger du wartest, desto mehr Aufwand wird es – und manche Kanzleien geraten nach dem Weggang in Stress. Dein neuer Arbeitgeber wird es spätestens nach der Probezeit verlangen.

  • →Erst neuen Vertrag unterschreiben – dann bei der alten Kanzlei kündigen
  • →Schriftlich kündigen, handschriftlich unterschrieben
  • →Kündigungsfrist prüfen: Vertrag, Tarifvertrag und § 622 BGB im Blick behalten
  • →Im Kündigungsschreiben direkt qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragen
  • →Resturlaub nennen und schriftlich bestätigen lassen
  • →Bei Freistellung: Zeitraum und Urlauchsverrechnung klarstellen
  • →Zugangsdaten, Handakten und Übergaben geordnet abschließen
  • →Keine vertraulichen Mandantendaten mitnehmen

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Arbeitgeber kennenlernen

Der wichtigste Rat: Erst unterschreiben, dann kündigen

Das klingt selbstverständlich – wird aber erschreckend oft falsch gemacht. Menschen kündigen impulsiv, weil sie nicht mehr können. Dann stehen sie ohne Job da, suchen unter Druck und nehmen das erste Angebot an – das selten das beste ist.

Die Reihenfolge ist entscheidend: neue Stelle finden, Vertrag unterschreiben, Startdatum bestätigen lassen – dann erst kündigen. Wer noch im Arbeitsverhältnis ist, verhandelt aus einer stärkeren Position.

Eine diskrete Suche – über kanzleifit – stellt sicher, dass dein Name nicht kursiert, bevor du bereit bist. Du weißt, was der Markt zahlt, hast eine konkrete Alternative, und kannst dann in Ruhe kündigen.

Häufige Fragen

Wie lang ist meine Kündigungsfrist als Steuerfachangestellte?

+

Gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Viele Kanzleiverträge und Tarifwerke sehen längere Fristen vor, oft gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist immer die längere der vereinbarten Fristen — ein Blick in den eigenen Vertrag klärt das in zwei Minuten.

Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

+

Wer ohne wichtigen Grund selbst kündigt und dadurch arbeitslos wird, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Das Problem entfällt praktisch vollständig, wenn der neue Arbeitsvertrag vor der Kündigung unterschrieben ist und sich der Wechsel nahtlos anschließt.

Darf mich die Kanzlei bis zum Ende freistellen?

+

Eine einseitige Freistellung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, wird in der Praxis aber häufig einvernehmlich vereinbart. Wichtig ist die Formulierung: Bei einer unwiderruflichen Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub gilt der Urlaub als genommen, bei einer widerruflichen nicht. Das Gehalt läuft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter.

Darf ich Mandanten in die neue Kanzlei mitnehmen?

+

Aktives Abwerben während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist eine Pflichtverletzung. Nach dem Ausscheiden gilt ein nachvertragliches Wettbewerbs- oder Mandantenschutzverbot nur, wenn es schriftlich vereinbart ist und der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Leistungen zahlt (§§ 74 ff. HGB); ohne Entschädigung ist die Abrede für den Arbeitnehmer unverbindlich. Länger als zwei Jahre darf sie ohnehin nicht laufen.

Wann ist der beste Zeitpunkt zu kündigen?

+

Nach der Hauptsaison — also wenn die Abschluss- und Erklärungswelle durch ist. Das erspart der Kanzlei den Ausfall im ungünstigsten Moment und dir ein Zeugnis, das in Groll geschrieben wurde. Entscheidend bleibt die eigene Kündigungsfrist: Wer drei Monate zum Quartal hat, muss deutlich früher planen als jemand mit vier Wochen.

Stand: August 2026 · Herausgeber: kanzleifit, eine Marke der Heidemann Elbe GmbH, Hamburg. Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Einordnung der Rechtslage in Deutschland und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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